Genossenschaftsorgane
Vorstand:
                      Das ausführende Organ der Genossenschaft ist der Vorstand, welcher
 von der Mitgliederversammlung immer für 3 Jahre gewählt wird. 
                      
                                                        
Kontrollkommission (Aufsicht):
Ihre Aufgabe ist es, die Haushaltsführung der Genossenschaft zu kontrollieren und darüber
 die Mitgliederversammlung regelmäßig zu informieren.  
Aktuelle Zusammensetzung der Kontrollkommission:
